In einem Vortrag wurden wir zunächst über die
Beschlagnahmung von Grafeneck durch die Nazis, den Ablauf der
Tötungsmaschinerie und das erbarmungslose Aufspüren sämtlicher behinderter
Menschen informiert. Ebenso über den schockierenden Umstand, dass der Paragraph
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erst 1994 aus dem Gesetzbuch gestrichen
wurde.
Betroffen machte uns auch die Tatsache, dass es für die
Opfer kein Entkommen gab. Wurden sie nicht direkt nach Grafeneck deportiert,
weil ein Anstaltsleiter seine schützende Hand über seine Patienten hielt, wurden
sie erst in andere Heilanstalten zwangsverlegt und so über Umwege nach
Grafeneck gebracht. In der Bevölkerung regte sich zwar Widerstand, doch obwohl
viele Angehörige um die Morde wussten, verabschiedeten sich von ihren
Verwandten anstatt sie vor dem Tod zu bewahren.
Ob den Euthanasie-Opfern in dieser Form ein würdiges Denkmal geschaffen wurde, ist umstritten. Für uns ist jedoch deutlich geworden, dass wir unsere Erinnerungskultur unbedingt aufrechterhalten müssen, denn nur so können wir unsere Werte bewahren: der Umstand, dass Minderheiten in der NS-Schreckensherrschaft dem Tod geweiht waren, zeigt ganz deutlich, dass die Rechte des Individuums in einer Demokratie unbedingt geschützt werden müssen.
Mit dieser Erkenntnis fuhren wir nach Baden-Baden zurück.
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